Rechtsprechung
BGH, 03.09.1997 - 2 StR 431/97 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Konkurrenzverhältnis zwischen Betäubungsmitteldelikten - Berücksichtigung des Merkmals der Gewerbsmäßigkeit im Rahmen der Strafzumessung - Aufnahme eines Regelbeispiels in die Urteilsformel
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 1998, 373 (Ls.)
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 12.10.1977 - 2 StR 410/77
Fassung des Urteilstenors - Anrechnung der Untersuchungshaft - Strafaussetzung …
Auszug aus BGH, 03.09.1997 - 2 StR 431/97
Der Senat hat den Schuldspruch insgesamt neu gefaßt, da die Qualifikation als schwere räuberische Erpressung, von deren Vorliegen der Tatrichter auch ausgegangen ist, in den Tenor aufzunehmen ist, während das Regelbeispiel eines besonders schweren Falles (hier: Gewerbsmäßigkeit) nicht in die Urteilsformel gehört (BGHSt 27, 287, 289;… vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 43. Aufl. § 260 Rdn. 25). - BGH, 27.09.1995 - 2 StR 434/95
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmittel - Nicht geringe Menge - Tateinheit …
Auszug aus BGH, 03.09.1997 - 2 StR 431/97
Der Grundtatbestand des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln einschließlich der in § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BtMG enthaltenen Zumessungsregel tritt hinter einem der in § 29 a BtMG aufgeführten Verbrechenstatbestände zurück (st. Rspr. vgl. u.a. BGH, Beschl. vom 25. März 1997 - 1 StR 5/97 - BGH, Beschl. vom 10. November 1995 - 2 StR 400/95 - und BGH, Beschl. vom 27. September 1995 - 2 StR 434/95 -). - BGH, 25.03.1997 - 1 StR 5/97
Einfluss der Tatsache, dass der Täter ein Regelbeispiel eines besonders schweren …
Auszug aus BGH, 03.09.1997 - 2 StR 431/97
Der Grundtatbestand des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln einschließlich der in § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BtMG enthaltenen Zumessungsregel tritt hinter einem der in § 29 a BtMG aufgeführten Verbrechenstatbestände zurück (st. Rspr. vgl. u.a. BGH, Beschl. vom 25. März 1997 - 1 StR 5/97 - BGH, Beschl. vom 10. November 1995 - 2 StR 400/95 - und BGH, Beschl. vom 27. September 1995 - 2 StR 434/95 -). - BGH, 10.11.1995 - 2 StR 400/95
Strafzumessungsregelung - Gewerbsmäßiges Handeltreiben - Betäubungsmittel in …
Auszug aus BGH, 03.09.1997 - 2 StR 431/97
Der Grundtatbestand des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln einschließlich der in § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BtMG enthaltenen Zumessungsregel tritt hinter einem der in § 29 a BtMG aufgeführten Verbrechenstatbestände zurück (st. Rspr. vgl. u.a. BGH, Beschl. vom 25. März 1997 - 1 StR 5/97 - BGH, Beschl. vom 10. November 1995 - 2 StR 400/95 - und BGH, Beschl. vom 27. September 1995 - 2 StR 434/95 -). - BGH, 30.07.1997 - 3 StR 270/97
Strafschärfende Berücksichtigung der Gewerbsmäßigkeit beim Handeltreiben mit …
Auszug aus BGH, 03.09.1997 - 2 StR 431/97
Denn das Merkmal der Gewerbsmäßigkeit im Sinne des § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BtMG darf bei der Strafzumessung zu Lasten des Angeklagten Berücksichtigung finden (…vgl. BGH a.a.O. und BGH, Beschl. vom 30. Juli 1997 - 3 StR 270/97 -).
- BGH, 26.02.2020 - 4 StR 474/19
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen: Sperrwirkung …
Der Grundtatbestand des § 29 Abs. 1 BtMG einschließlich der in § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BtMG enthaltenen Strafzumessungsregel tritt hinter die in §§ 29a, 30a BtMG enthaltenen Verbrechenstatbestände im Wege der Gesetzeskonkurrenz zurück (Grundsatz der Spezialität; st. Rspr.; vgl. nur BGH…, Beschluss vom 9. April 2019 - 1 StR 21/19, Rn. 2;… Urteil vom 26. Oktober 2015 - 1 StR 317/15, BGHR BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 2 Konkurrenzen 3; Beschlüsse vom 25. Juli 2013 - 3 StR 143/13, NStZ 2014, 164, 165; vom 3. September 1997 - 2 StR 431/97 und vom 27. September 1995 - 2 StR 434/95, NStZ-RR 1996, 47, 48).Vielmehr kann die Erfüllung des Regelbeispiels der Gewerbsmäßigkeit im Sinne des § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BtMG im Rahmen der Strafzumessung innerhalb des Qualifikationstatbestands angemessen berücksichtigt werden ( vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. April 2019 - 1 StR 21/19; vom 3. September 1997 - 2 StR 431/97; vom 17. September 1993 - 4 StR 509/93, NStZ 1994, 39; vom 21. Dezember 1995 - 1 StR 697/95, StV 1996, 267;… Urteil vom 26. Oktober 2015 - 1 StR 317/15, BGHR BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 2 Konkurrenzen 3).
- OLG Zweibrücken, 13.04.2018 - 1 OLG 2 Ss 5/18
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: …
Im Übrigen ist es dem Tatrichter zwar nicht verwehrt, dem Umstand gewerbsmäßigen Handelns auch im Rahmen des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG strafschärfende Bedeutung beizumessen (vgl. BGH Beschluss vom 03.09.1997 - 2 StR 431/97 -, juris Rn. 4). - BGH, 10.11.2021 - 2 StR 433/20
Unerlaubtes Handeln mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen: Tateinheit; …
- LG Bonn, 03.07.2009 - 23 KLs 14/09 Die (Veranlassung der) Einfuhr tritt dagegen als unselbständiger Teilakt ebenso zurück (BGH, Beschluss vom 10.09.1996- 1 StR 497/96, NStZ-RR 2000, 51), wie der zugleich verwirklichte Grundtatbestand des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln einschließlich der in § 29 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 BtMG enthaltenen Zumessungsregeln hinter den in § 29a BtMG aufgeführten Verbrechenstatbeständen (vgl. BGH, Beschl. v. 03.09.1997 - 2 StR 431/09, NStZ-RR 1998, 373).
- OLG Frankfurt, 22.01.2004 - 2 Ss 393/03
Betäubungsmittelstrafrecht: Erwerb zum Eigenverbrauch und zum Zweck des …
Sollte das Tatgericht aufgrund neuerlicher Verhandlung den Verbrechenstatbestand des unerlaubten Handeltreibens mit nicht geringen Mengen annehmen, wird es zudem zu beachten haben, dass der Grundtatbestand des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG einschließlich der Zumessungsregel gemäß § 29 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 BtMG hinter dem Verbrechenstatbestand des § 29a Abs. Nr. 2 BtMG zurücktritt (vgl. BGH NStZ 1994, 39 ; NStZ-RR 1996, 47 ; 1998, 373 ).
Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 12.01.1998 - 5 Ss 355/97 - 108/97 I |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 1998, 373
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93
Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.01.1998 - 5 Ss 355/97
Erforderlich aber auch ausreichend ist hierzu eine Mindestzahl ihrer Begehung nach konkretisierter Einzeltaten innerhalb eines bestimmten Zeitraumes (BGHSt 40, 138, 160; 42, 110). - BGH, 27.03.1996 - 3 StR 518/95
Beweiswürdigung: Anforderungen an die tatbestandlichen Feststellungen bei der …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.01.1998 - 5 Ss 355/97
In BGHSt 42, 107, 109/110 hat der Bundesgerichtshof ausgeführt, im Hinblick auf die Probleme der Stoffülle und der Beweisschwierigkeiten bei vielen sexuellen Übergriffen, die der Situation beim häufigen Drogenhandel vergleichbar sind, dürften an die Individualisierbarkeit der einzelnen Taten im Urteil keine übersteigerten Anforderungen gestellt werden (BGH NStZ 1994, 502 ). - BGH, 29.11.1994 - 4 StR 648/94
Anklageschrift - Anforderungen - Inhalt - Vielzahl sexueller Übergriffe
Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.01.1998 - 5 Ss 355/97
Eine Individualisierung der einzelnen Straftaten nach genauer Tatzeit und exaktem Geschehnisablauf sei vielfach nicht möglich (BGH NStZ 1995, 245 ).
- BGH, 10.05.1994 - 5 StR 239/94
Fortgesetzte Handlung - Beschwer des Angekagten - Sexuelle Übergriffe
Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.01.1998 - 5 Ss 355/97
In BGHSt 42, 107, 109/110 hat der Bundesgerichtshof ausgeführt, im Hinblick auf die Probleme der Stoffülle und der Beweisschwierigkeiten bei vielen sexuellen Übergriffen, die der Situation beim häufigen Drogenhandel vergleichbar sind, dürften an die Individualisierbarkeit der einzelnen Taten im Urteil keine übersteigerten Anforderungen gestellt werden (BGH NStZ 1994, 502 ). - BGH, 13.12.1994 - 4 StR 700/94
Wirksamkeit der Anklage - Ermittlungsergebnisse - Einzeltaten - Urteilsbegründung …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.01.1998 - 5 Ss 355/97
In seiner von der Revision zitierten Entscheidung (BGH StV 1995, 287 ) hat der Bundesgerichtshof ein Urteil aufgehoben, weil das Landgericht noch nicht einmal eine Mindestzahl der Einzelfälle festgestellt hatte, von einen nicht näher konkretisierten "längeren Zeitraum" sowie einer "beträchtlichen Menge" Rauschgift ausging. - BGH, 24.08.1994 - 1 StR 432/94
Feststellung einzelner Taten durch Verschaffen der Überzeugung von einer …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.01.1998 - 5 Ss 355/97
Der Tatrichter müsse sich aber "unter tunlicher Konkretisierung der einzelnen Handlungsabläufen (BGH NStZ 1995, 78 ) wie bei jeder anderen Verurteilung auch, die Überzeugung verschaffen, daß es in gewissen Zeiträumen zu einer bestimmten Mindestzahl von Straftaten gekommen ist.
Rechtsprechung
BayObLG, 18.06.1998 - 4St RR 55/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
StGB §§ 52, 53; BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 1, 2
Bewertung der mehrmaligen Abgabe von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 1998, 373 (Ls.)
- BayObLGSt 1998, 95
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 07.01.1981 - 2 StR 618/80
Betäubungsmittel - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Güterumsatz - Teilakte …
Auszug aus BayObLG, 18.06.1998 - 4St RR 55/98
Das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln verbindet die im Rahmen ein und desselben Güterumsatzes aufeinanderfolgenden Teilakte zu einer einzigen Tat - Bewertungseinheit - (BGHSt 30, 28 ). - BGH, 12.09.1996 - 4 StR 173/96
Besonderheiten beim Überlassen von Betäubungsmitteln an Minderjährige; …
Auszug aus BayObLG, 18.06.1998 - 4St RR 55/98
Die eigennützige unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige steht jeweils in Tateinheit gemäß § 52 StGB mit dem unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (vgl. BGH NStZ 1997, 89). - BGH, 03.08.1962 - 4 StR 155/62
Vorliegen einer oder mehrerer Handlungen im Rechtssinne - Vorliegen einer …
Auszug aus BayObLG, 18.06.1998 - 4St RR 55/98
Der Grundsatz, daß mehrere aufeinanderfolgende schwere Straftaten nicht durch eine mit diesen in Tateinheit stehende leichtere Straftat zu einer Einheit verbunden werden können (BGHSt 18, 26/28), steht der Klammerwirkung hier nicht entgegen, weil es sich bei den Taten nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 BtMG jeweils um Verbrechen mit derselben Strafdrohung handelt.